Am 2. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung vom 22. September 2026 verkündet. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Wesentlicher Inhalt der Änderung
Mit der Verordnung wird § 1 Absatz 2 Satz 1 der XBasisdaten-Verordnung vom 28. März 2022 neu gefasst:
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Bisherige Regelung: Für Datenübermittlungen an und durch die Registermodernisierungsbehörde waren XBasisdaten sowie als Transportstandards XTA 2 in Verbindung mit OSCI-Transport in der jeweils aktuellen Fassung oder andere in XBasisdaten genannte Standards oder Schnittstellen zu verwenden.
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Neue Regelung: Künftig sind für diese Datenübermittlungen XBasisdaten sowie als Transportstandard OSCI-Transport in der jeweils aktuellen Fassung oder andere in XBasisdaten genannte Standards oder Schnittstellen zu verwenden.
Damit entfällt die bisherige Verpflichtung zur Nutzung des Transportstandards XTA 2 in der Verordnung. Vorgeschrieben sind nunmehr OSCI-Transport sowie weitere in XBasisdaten genannte Standards oder Schnittstellen.
Für weitere Fragen zur technischen Umsetzung und den geltenden Spezifikationen steht Ihnen die Registermodernisierungskoordination Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
